Verkehrs- & Ordnungswidrigkeitenrecht

VERKEHRSRECHT

Eine kleine Unachtsamkeit, noch nicht einmal notwendigerweise die Eigene und man ist Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Je nach Situation sind Blechschäden oder sogar Personenschäden einschlägig. Es stellen sich Fragen nach einem Schadensersatz und Schmerzensgeld. In dem ganzen Wirrwarr sind ebenso Versicherungen involviert, die schnellstmöglich Antworten haben wollen.

 

Geschädigte möchten den Schaden festgestellt haben und einen Schadensersatz fordern. Oft bereitet die Versicherung des Unfallgegners hierbei Probleme und weigert sich die volle Schadenshöhe zu bezahlen. Dem Geschädigten wird eine Mitschuld vorgeworfen.

 

Dagegen hat der Unfallverursacher seiner Versicherung gegenüber darzulegen, wie es aus seiner Sicht zu dem Verkehrsunfall kam. Des Weiteren sieht er sich teilweise u.a. mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung konfrontiert. Hier ist ebenso schnelle Hilfe und Unterstützung geboten.

 

In diesen und vielen anderen Konstellationen ist das Tätigwerden eines Rechtsanwalts meist unumgänglich.

 

Genauso im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts. Schnell liegt ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid im Briefkasten, wenn man schneller als erlaubt fährt, kurz auf das Handy schaut bzw. telefoniert oder zum Beispiel über eine rote Ampel fährt. Je nach Sachstand muss teilweise innerhalb einer Frist gehandelt werden. Ebenso ist es wichtig, Akteneinsicht zu beantragen und vorher keinerlei Angaben zu machen.

 

Wir helfen Ihnen in den Fragen rund um das Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

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