OLG Köln verurteilt Daimler im Abgasskandal

Das OLG Köln verurteilte die Daimler AG mit Urteil vom 5. November 2020, Az.: 7 U 35/20, dem Käufer Schadensersatz zu zahlen.

In der Sache ging es um einen Mercedes Benz 250 d Marco Polo mit einem OM 651 Motor, Euro 6 mit einem verpflichtenden Rückruf, angeordnet durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Das OLG Köln stellte die Verwendung einer unzulässigen Anschalteinrichtung fest und Urteilte, Daimler habe vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Der Kläger trug unterschiedliche illegale Abschalteinrichtungen vor. Hierbei ging es u.a. um verschiedene Funktionen vom Thermofenster bei der Abgasreinigung über eine schnelle Aufwärmfunktion mit Prüfstanderkennung, Drosselung der AdBlue-Zufuhr, unterschiedliche Modi in der Motorsteuerung und Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung bis zu einer auf das Getriebe einwirkenden Abschalteinrichtung. Das OLG urteilte, der Kläger habe  für den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung hinreichend greifbare Anhaltspunkte geliefert. Wie die Funktionen im Detail arbeiten, müsse er nicht darlegen. Hier hätte hingegen Daimler aufklären können. Doch der Autobauer legte die Bescheide des KBA nur unvollständig und zu großen Teil geschwärzt vor. Das änderte sich auch nach einem deutlichen Hinweis des Senats nicht. So konnte Daimler den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Kläger kann seinen Mercedes jetzt zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

 

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